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Petition – Verteidigen wir Pfarrer und Prof. Oko!

Drei Monate bis fünf Jahre Freiheitsstrafe.

Eine solche Strafe fordern für Pfarrer und Prof. Dariusz Oko sowie den neunzigjährigen deutschen Professor für Theologie, Johannes Stöhr, deutsche Strafverfolgungsbehörden.

Der Grund?

Die Publikation eines wissenschaftlichen Artikels, der die Mechanismen der kriminellen Aktivität der Umwelt beschreibt, die Kinder und abhängige Erwachsene in der katholischen Kirche sexuell ausbeutet.

Der mit einer detaillierten Bibliographie versehene Text stellt ein auf zuverlässigen und zahlreichen Quellen basierendes Gutachten von Pfarrer und Prof. Dariusz Oko dar, des Leiters des Lehrstuhls für Kognitive Philosophie der Päpstlichen Universität „Johannes Paul II.“ in Krakau, bezüglich eines wesentlichen Faktors der wachsenden Krise der zeitgenössischen Kirche.

Unter vollständiger Einhaltung der akademischen Arbeitsweise haben sich der Verfasser und der Chefredakteur der seit mehr als 50 Jahren herausgegebenen Zeitschrift „Theologisches”, Pfarrer und Prof. Johannes Stöhr, mutig entschieden, eine akademische Debatte zu ernsthaften und schädlichen Konsequenzen der Maßnahmen des Homolobby in kirchlichen Strukturen initiieren, darunter pädophile Straftaten, die von Hierarchen mit homosexuellen Neigungen begangen wurden. 

Der Text bringt die Ansichten von Pfarrer und Prof. Dariusz Oko und seine Sorge um die christliche Gemeinschaft zum Ausdruck sowie ist Element der Debatte von Theologen und anderen Wissenschaftlern, die vielfältige Aspekte der Funktionsweise der katholischen Kirche erforschen.

In seinem Artikel beruft sich der Pfarrer und Professor auf die der breiteren Öffentlichkeit unbekannten Worte von Papst Franziskus, Papst Benedikt XVI. sowie Kardinal Maradiaga.

Kardinal Maradiaga

antwortete auf die Frage: „Gibt es eine Schwulen-Vereinigung im Vatikan?“

nicht nur das, selbst der Heilige Vater hat gesagt, dass ein „Lobby“ in diesem Sinne existiere. Der Heilige Vater bemüht sich, langsam diese Situation zu bereinigen.

https://katholisches.info/2016/01/13/kardinal-maradiaga-bestaetigt-homo-lobby-im-vatikan/

Papst Franziskus

„Ich hatte hier einen Bischof, der mir mit Empörung erzählte, dass er zu einem bestimmten Zeitpunkt bemerkte, dass es in seiner Diözese – im Übrigen einer sehr großen – viele homosexuelle Priester gäbe. (…) Das ist eine Wirklichkeit, die wir nicht abstreiten können. (…) Die Kirche empfiehlt, Personen mit verwurzelter homosexuellen Tendenz weder in den Priesterdienst, noch in Ordensgemeinschaften aufzunehmen. Der Priesterdienst und das geweihte Leben sind nicht für sie.“

Papst Franziskus, Die Kraft der Berufung. Das geweihte Leben heute. Ein Gespräch mit Fernando Prado. Herder Verlag 2018

Papst Benedikt XVI

„in unterschiedlichen Priesterseminaren sind homosexuelle Cliquen entstanden, die mehr oder weniger offen und wesentlich die Atmosphäre in den Priesterseminaren verändert haben. (…) Einer der Bischöfe, der zuvor Rektor eines Priesterseminars war, organisierte Porno-Filmvorführungen für Kleriker, angeblich mit der Absicht, sie auf diese Weise gegen Verhaltensweisen zu immunisieren, die gegen den Glauben sind. (…)

Vgl. Benedikt XVI. der Senior Papst, Der Brief zur Krise in der katholischen Kirche, 2019

Schnell stellte sich heraus, dass die Offenheit und Toleranz des sog. „deutschen synodalen Wegs“ ihre Grenzen haben. Die Antwort auf den Text der Theologen war keine – in der akademischen Welt übliche – wissenschaftliche und rezensierte Polemik, nicht mal eine publizistische Kritik in der Presse.

Der sich mit Offenheit, Toleranz und der Segnung gleichgeschlechtlicher Paare und der Förderung der politischen LGBT-Bewegung rühmende Kaplan Wolfgang Rothe forderte sofort, gegen die Verfasser ein Strafverfahren einzuleiten.

Bereits wenige Wochen später erhielten beide Pfarrer und Professoren Strafbefehle, die vom Amtsgericht Köln erlassen wurden.

Werden die im Artikel von Pfarrer und Prof. Dariusz Oko zitierten Päpste Franziskus und Benedikt XVI. sowie Kardinal Maradiaga auch von der deutschen Staatsanwaltschaft verfolgt?

Der Strafbefehl, der Pfarrer und Prof. Dariusz Oko vom Kölner Amtsgericht auferlegt wurde, steht im Widerspruch zum Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, aber auch zu internationalen Dokumenten, darunter der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, die jeder Person das Recht garantieren, ihre Meinung zu äußern.

Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland

Artikel 5, Punkt 1: „Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.“

Artikel 5, Punkt 3: „Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.“

Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte

Artikel 19, Punkt 2:  „Jedermann hat das Recht auf freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, ohne Rücksicht auf Staatsgrenzen Informationen und Gedankengut jeder Art in Wort, Schrift oder Druck, durch Kunstwerke oder andere Mittel eigener Wahl sich zu beschaffen, zu empfangen und weiterzugeben.“

Allgemeine Erklärung der Menschenrechte

Artikel 19: „Jeder Mensch hat das Recht auf freie Meinungsäußerung; dieses Recht umfasst die Freiheit, Meinungen unangefochten anzuhängen sowie Informationen und Ideen mit allen Verständigungsmitteln ohne Rücksicht auf Grenzen zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.“

Grundrechtecharta der Europäischen Union

Artikel 11: „Jede Person hat das Recht auf freie Meinungsäußerung. Dieses Recht schließt die Meinungsfreiheit und die Freiheit ein, Informationen und Ideen ohne behördliche Eingriffe und ohne Rücksicht auf Staatsgrenzen zu empfangen und weiterzugeben.“  sowie „Die Freiheit der Medien und ihre Pluralität werden geachtet.“

Wenn man die obigen Dokumente liest, die die Einhaltung der Menschenrechte garantieren, kann man nicht verstehen, wie das Amtsgericht Köln einen Strafbefehl erlassen konnte, gegen den polnischen Pfarrer und Prof. Dariusz Oko sowie den deutschen Pfarrer und Prof. Johannes Stöhren.

Ist das Offenlegen der sizilianischen Mafia auch eine Aufhetzung gegen Sizilianer?

Es gibt keinen Unterschied zwischen Straftätern, ob innerhalb der katholischen Kirche oder außerhalb von ihr.

 

Somit hat die Bloßstellung einer konkreten verbrecherischen Struktur durch Pfarrer und Prof. Dariusz Oko nichts gemeinsam mit Aufhetzung zum Hass gegen alle Homosexuellen!

Das Urteil, das der Verfasser des wissenschaftlichen Artikels erhalten hat, empfinden wir als Einschränkung des Rechts auf Wissenschaftsfreiheit, freie Meinungsäußerung sowie Einschränkung der Pressefreiheit.

 

Darum appellieren wir an Sie, die untenstehende Petition auf Freispruch durch das deutsche Gericht für Pfarrer und Prof. Oko sowie Pfarrer und Prof. Johannes Stöhr zu unterzeichnen, sowie dass der Bundeskanzlerin wirksame Garantien der Meinungs-, Religions- und Wissenschaftsfreiheit einführt.

Das Interview mit Pater Oko

Kardinal Gerhard L. Müller verurteilte die deutsche Justiz für den Umgang mit einem polnischen Priester, der die kriminellen Aktivitäten der Homolobby kritisierte.

Petition an das Amtsgericht Köln und den Bundeskanzler Olaf Scholz

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Artikel 5 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland lesen wir in Punkt 1: „Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.“ Hingegen in Punkt 3: „Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.“

Artikel 19 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte besagt: „Jeder Mensch hat das Recht auf freie Meinungsäußerung; dieses Recht umfasst die Freiheit, Meinungen unangefochten anzuhängen und Informationen und Ideen mit allen Verständigungsmitteln ohne Rücksicht auf Grenzen zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.“

Artikel 19, Punkt 2 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte stellt Folgendes dar: „Jedermann hat das Recht auf freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, ohne Rücksicht auf Staatsgrenzen Informationen und Gedankengut jeder Art in Wort, Schrift
oder Druck, durch Kunstwerke oder andere Mittel eigener Wahl sich zu beschaffen, zu empfangen und weiterzugeben.“

Und in Artikel 11 der Grundrechtecharta der Europäischen Union lesen wir: „Jede Person hat das Recht auf freie Meinungsäußerung. Dieses Recht schließt die Meinungsfreiheit und die Freiheit ein, Informationen und Ideen ohne behördliche Eingriffe und ohne Rücksicht auf Staatsgrenzen zu empfangen und weiterzugeben.“ sowie „Die Freiheit der Medien und ihre Pluralität werden geachtet.“

Wenn ich die oben genannten Artikel des deutschen Grundgesetzes sowie der Internationalen Dokumente lese, die die Einhaltung der Menschenrechte garantieren, kann ich nicht verstehen, wie das Amtsgericht einen Strafbefehl gegen den polnischen Wissenschaftler Pfarrer und Prof. Dariusz Oko verhängen und ihm eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu jeweils 40 EUR verhängen konnte.

Diese Strafe steht in Verbindung mit dem in der Zeitschrift „Theologisches“ veröffentlichten Artikel von Pfarrer und Prof. Dariusz Oko mit dem Titel „Über die Notwendigkeit, homosexuelle Cliquen in der Kirche zu begrenzen“. Dieser Text ist eine wissenschaftliche Betrachtung des Leiters des Lehrstuhls für Kognitive Philosophie der Päpstlichen Universität „Johannes Paul II.“ in Krakau zu einem der wichtigsten Probleme der zeitgenössischen katholischen Kirche, das darin besteht, dass es in ihr Pfarrer mit homosexuellen Neigungen gibt. Der Verfasser hat beim Schreiben des Artikels die akademische Arbeitsweise vollständig beachtet, unter Angabe zuverlässiger und zahlreicher Quellen und Verweis auf ernsthafte und schädliche Konsequenzen der Maßnahmen der Homolobby in kirchlichen Strukturen, darunter pädophile Straftaten, die von Hierarchen mit homosexuellen Neigungen begangen wurden. Der Text bringt die Ansichten von Pfarrer und Prof. Dariusz Oko und seine Sorge um die christliche Gemeinschaft zum Ausdruck sowie und ist Element der Debatte von Theologen und anderen Wissenschaftlern, die vielfältige Aspekte der Funktionsweise der katholischen Kirche erforschen.

Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland garantiert jedem das Recht auf freie Meinungsäußerung und Verbreitung seiner Ansichten, Pressefreiheit und Freiheit wissenschaftlicher Forschung. Der wissenschaftliche Artikel von Pfarrer und Prof. Dariusz Oko hingegen stellt einen Ausdruck seiner Ansichten dar und ist der Effekt von Forschungen zur Präsenz von Pfarrern mit homosexuellen Neigungen in der katholischen Kirche.

Den Strafbefehl, der vom Amtsgericht Köln erlassen wurde, empfinde ich als Beschränkung des Rechts von Pfarrer und Prof. Dariusz Oko auf wissenschaftliche Forschung sowie seines Rechts auf freie Meinungsäußerung. Die Strafe wurde einem Text auferlegt, der in der wissenschaftlichen Zeitschrift „Theologisches“ veröffentlicht wurde, was ich ebenfalls als Einschränkung der Pressefreiheit empfinde.

Darum appelliere ich an Sie, Schritte zu unternehmen, um den Strafbefehl aufzuheben, der Pfarrer und Prof. Dariusz Oko eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen in Höhe von jeweils 40 EUR auferlegt, da er im Widerspruch zum Grundsatz der Bundesrepublik Deutschland steht. Das Amtsgericht Köln hingegen sollte die Rechte und Freiheiten schützen, die durch das Grundgesetz garantiert werden.

 

Mit freundlichen Grüßen

Jeder, dem an der Meinungsfreiheit gelegen ist

Das Foto Prof. Oko: Mariusz Grzelak/REPORTER